Klasse AM - Kleinkrafträder

Mindestalter
16 Jahre

Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Fahrerlaubnisklasse voraus.

Fahrzeuge
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart Bestimmten Höchstgeschwindigkeiten von nicht mehr als 45km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen). Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h , wenn die bis zum 31 Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Befristung
Die Klasse AM ist unbefristet gültig.

Einschluss
Wer Klasse B besitzt (auch beim BF mit 17), besitzt automatisch Klasse AM. Die Klasse AM schließt selbst keine anderen Führerscheinklassen mit ein.